Ferienjob 2012
Ein Ferienjob ist ein Arbeitsverhältnis, welches
Schüler oder Studenten während ihrer Schul- oder Semesterferien mit einer
Firma, einem Unternehmen oder einem Selbstständigen eingehen. Bedingung für die
Ferienarbeit ist jedoch, dass das Jugendschutzgesetz eingehalten wird. So
dürfen Schüler unter 18 Jahren keine "Nachtschicht" (nach 24 Uhr)
machen.
Weiterhin muss der Schüler / die Schülerin über 14 Jahre alt sein, um
einen Ferienjob annehmen zu dürfen. Während des Ferienjobs kann der Schüler
bzw. Student nicht gekündigt werden, da das Arbeitsverhältnis von vorne herein
befristet ist. Weiterhin gelten alle gesetzlichen Regelungen (bspw.
Freizeitansprüche) auch für Ferienarbeiter.
Versicherungstechnisch sieht es so
aus, dass für Ferienjobs die gleichen Bestimmungen wie für die normalen,
betrieblichen Arbeiter. Frei von Kranken-, Renten-, Pflege- und
Arbeitslosenversicherungsabgaben ist der Arbeitgeber dann, wenn das
Arbeitsverhältnis auf weniger als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage befristet
ist.
Die Bezahlung spielt hierbei jedoch keine Rolle. Steuerrechtlich ist es
so, dass der Schüler bzw. Student, der den Ferienjob tätigt, zwar zunächst
Steuern (Solidaritätsabgabe, Einkommenssteuer) zahlen muss, diese jedoch zurück
erhält, wenn er den gesetzlichen Steuerfreibetrag nicht erreicht. Erreicht er
diesen, so wird er wie ein ganz "normaler" Steuerzahler behandelt.
Ferienjob - Geld ist nicht alles
Vorteilhaft ist an einem Ferienjob sicher, dass eigentlich "arme" Menschen (wie Schüler und Studenten) Geld verdienen können. Dies ermöglicht dem Schüler / dem Student, dass er Investitionen tätigen kann. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass man sich in den Ferien vom Stress erholen soll. Diese Erholung sollte nicht zu kurz kommen. Weitere Informationen zum Thema Ferienjob 2012 finden Sie bei Wesser.
Interesse an einem Ferienjob 2012 weltweit?